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Dokumentation

Überprüfung durch den SmartScreen-Filters aktivieren

Diese Richtlinie bestimmt, ob der SmartScreen-Filter Webseiten in der gesperrten Zone „Eingeschränkte Sites“ auf schädliche Inhalte überprüft.

seit 0.9.8.11

Zweck

Registry-Schlüssel anzeigen (2)
  • HKLM\Software\Policies\Microsoft\Windows\CurrentVersion\Internet Settings\Lockdown_Zones\4\2301
  • HKCU\Software\Policies\Microsoft\Windows\CurrentVersion\Internet Settings\Lockdown_Zones\4\2301

Diese Richtlinie bestimmt, ob der SmartScreen-Filter Webseiten in der gesperrten Zone „Eingeschränkte Sites“ auf schädliche Inhalte überprüft. Der Registry-Wert 2301 entspricht der Internet-Explorer-URL-Aktion URLACTION_ALLOW_APEVALUATION.

Bei einem REG_DWORD-Wert von 0 (URLPOLICY_ALLOW) ist die Überprüfung aktiviert. Der Wert 3 (URLPOLICY_DISALLOW) deaktiviert sie. Fehlt eine Richtlinienvorgabe, kann der Benutzer festlegen, ob der SmartScreen-Filter Seiten in dieser Zone überprüft.

Der Eintrag unter HKLM stellt die computerbezogene, der Eintrag unter HKCU die benutzerbezogene Richtlinienausprägung dar.

Hinweise

Sicherheit

Bei aktivierter Überprüfung kann SmartScreen besuchte Seiten mit Erkenntnissen über gemeldete Phishing- und Schadsoftwarewebsites abgleichen und bei erkannten Gefahren eine Warnung anzeigen. Dadurch sinkt das Risiko, dass Benutzer bekannte schädliche Inhalte unbeabsichtigt verwenden.

Ist die Überprüfung deaktiviert, entfällt diese Schutzebene für Seiten, auf die diese gesperrte Sicherheitszone angewendet wird. Dies bedeutet nicht, dass andere Schutzfunktionen wie Microsoft Defender Antivirus oder SmartScreen in Microsoft Edge und der Windows-Shell deaktiviert werden.

SmartScreen kann nur Bedrohungen erkennen, für die ausreichende Merkmale oder Reputationsinformationen vorliegen. Eine aktivierte Überprüfung garantiert daher nicht, dass jede schädliche Seite erkannt wird.

Mögliche Nebenwirkungen

Die Überprüfung kann beim Aufruf einer als verdächtig oder schädlich bewerteten Seite eine Warnseite anzeigen und dadurch den Zugriff unterbrechen. In seltenen Fällen kann auch eine legitime Seite fälschlich gewarnt werden.

Hinweise

Diese Richtlinie betrifft ausschließlich die gesperrte Variante der Zone „Eingeschränkte Sites“ unter Lockdown_Zones\4. Sie konfiguriert weder die gewöhnliche Zone „Eingeschränkte Sites“ unter Zones\4 noch SmartScreen allgemein für Microsoft Edge oder Windows.

Die Einstellungen unter Lockdown_Zones werden nur ausgewertet, wenn die Internet-Sicherheitsverwaltung für den betreffenden Vorgang die gesperrten Zoneneinstellungen verwendet, beispielsweise im Zusammenhang mit eingeschränkten Protokollen.

In Internet Explorer 7 steuert dieselbe Richtlinie die Überprüfung durch den damaligen Phishingfilter.

Microsoft hat SmartScreen in Internet Explorer und im IE-Modus auf aktualisierten Systemen mit Windows 11 Version 24H2 oder 25H2 sowie Windows Server 2025 außer Betrieb genommen. Dort bewirkt diese Richtlinie keine SmartScreen-Seitenüberprüfung mehr. SmartScreen in Microsoft Edge, der Windows-Shell und anderen unterstützten Umgebungen bleibt davon unabhängig.

Microsoft-Dokumentation

Microsoft Learn: InternetExplorer-Richtlinien-CSP – LockedDownRestrictedSitesZoneAllowSmartScreenIE

Microsoft Support: SmartScreen-Einstellung in Internet Explorer und IE-Modus in Windows 11

Microsoft Learn: URL Action Flags

Microsoft Learn: URL Policy Flags

Siehe auch